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Was ist Rehabilitationssport?

 

Rehabilitationssport bietet Ihnen die Möglichkeit, gemeinsam mit anderen durch Bewegung, Spiel und Sport ihre Bewegungsfähigkeit zu verbessern, den Verlauf von Krankheiten positiv zu beeinflussen und wieder am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Er kommt grundsätzlich für alle Menschen mit oder mit drohender Behinderung sowie chronisch Kranke in Frage.

 

Die gesetzlich definierte Leistung „Rehabilitationssport“ bieten der Deutsche Behindertensportverband (DBS) und seine Landesverbände über Vereine in speziell anerkannten Gruppen, nach bundesweit einheitlichen Kriterien an. Die Qualität in den Sportgruppen wird durch die betreuende Ärztin/ den betreuenden Arzt und die qualifizierten Übungsleiterin/den Übungsleiter sichergestellt. Die Art und Intensität des Rehabilitationssports wird anhand einer ärztlichen Verordnung festgelegt.

 

Ziele des Rehabilitationssports

Rehabilitationssport hat das Ziel, Ihre Ausdauer und Kraft, Koordination und Flexibilität zu verbessern,
Ihr Selbstbewusstsein, insbesondere auch das Selbstbewusstsein von behinderten oder von Behinderung bedrohten Frauen und Mädchen, zu stärken und Ihnen Hilfe zur Selbsthilfe zu bieten.
Hilfe zur Selbsthilfe hat das Ziel, Ihre eigene Verantwortlichkeit für Ihre Gesundheit zu stärken und Sie
zum langfristigen, selbstständigen und eigenverantwortlichen Bewegungstraining zu motivieren.

 

Was erwartet Sie in einer Rehabilitationssportgruppe?

In einer Rehabilitationssportgruppe finden Sie Menschen, die ähnlich wie Sie von einer Einschränkung betroffen sind. Neben dem gemeinsamen Sporttreiben ist auch der Austausch mit anderen ein wichtiges Element des Rehabilitationssports.

Die maximale Teilnehmerzahl einer Übungsveranstaltung beträgt grundsätzlich 15 Teilnehmerinnen/Teilnehmer, in Herzgruppen ggf. bis zu 20 Teilnehmerinnen/Teilnehmer.
Die Dauer einer Übungsveranstaltung beträgt grundsätzlich mindestens 45 Minuten, beim Rehabilitationssport in Herzgruppen mindestens 60 Minuten.

 

Welche Kosten entstehen Ihnen?

Die Vergütung für die Teilnahme am Rehabilitationssport ist zwischen den Anbietern und den gesetzlichen Krankenkassen vertraglich geregelt. Wenn Sie dem Verein, in dem Sie Rehabilitationssport machen wollen, eine durch Ihre gesetzliche Krankenkasse genehmigte ärztliche Verordnung vorlegen, entstehen keine Kosten für Sie.

 

Ein Ziel des Rehabilitationssports ist es, jede Teilnehmerin / jeden Teilnehmer an ein lebensbegleitendes Sporttreiben heranzuführen, um die Nachhaltigkeit zu sichern. So kann auch während des Verordnungszeitraums freiwillig von Ihnen eine Mitgliedschaft im Verein abgeschlossen werden, mit der Sie zusätzliche Vereinsangebote nutzen können und die Arbeit des Vereins unterstützen.

 

Welche Sportarten werden angeboten?

Die Sportarten Gymnastik und Bewegungsspiele in Gruppen sind als Rehabilitationssportarten festgelegt. Hierbei handelt es sich um Übgungen, mit denen das Ziel des Rehabilitationsports erreicht werden kann. Geeignete Übungsinhalte anderer Sportarten können in die Übungsveranstaltung eingebunden werden.

 

Wie lange können Sie am Rehabilitationssport teilnehmen?

Grundsätzlich ist die Verordnung von Rehabilitationssport im Umfang begrenzt.

 

• Regelfall: 50 Übungseinheiten (Richtwert) innerhalb von 18 Monaten. Bei einer Bewilligung von weniger
  als 50 Übungseinheiten (ÜE) ist der vorgenannte Zeitraum angemessen zu verkürzen, um die Zielsetzung
  des Rehabilitationssports zu erreichen.
• Bei bestimmten Indikationen: 120 ÜE/36 Mon.
• Herzgruppen: 90 ÜE/24 Mon. ; Jugendliche /Kinder 120 ÜE/24 Mon. (Richtwerte)
  Weitere Verordnungen sind bei bestimmtem kardiologischen Befund möglich.
• Eine längere Leistungsdauer ist nach Einzelfallprüfung möglich, wenn die Leistung notwendig,
  geeignet und wirtschaftlich ist.
• Bei kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen, die eine langfristige Durchführung des
  Übungsprogramms in Eigenverantwortung nicht oder noch nicht möglich machen, kann eine längere
  Leistungsdauer notwendig sein. Hier sollten die Erst- bzw. ggf. weitere Verordnungen nicht
  120ÜE/36 Mon. (Richtwerte) überschreiten.
• Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins von behinderten oder von Behinderung bedrohten
  Mädchen und Frauen stellen eine besondere Form des Rehabilitationsports dar und können mit
  28 ÜE (Richtwert) verordnet werden.
• Eine längere Leistungsdauer ist nach Einzelfallprüfung möglich, wenn die Leistungen notwendig, geeignet
  und wirtschaftlich sind.

 

Sprechen Sie mit Ihrer Ärztin/ Ihrem Arzt, ob Rehabilitationssport für Sie in Frage kommt.

 

Was müssen Sie tun?

1. Wenn Ihre behandelnde Ärztin/ Ihr behandelnder Arzt den Bedarf für eine Verordnung von
Rehabilitationssport sieht, wird das Formular „Nr. 56“ ausgefüllt, welches Sie bei Ihrer Ärztin/Arzt,
Ihrer Krankenkasse oder beim MEFI-Verein erhalten (siehe Standorte).

 

2. Dieses ausgefüllte Formular übergeben Sie Ihrer Krankenkasse und lassen die Kostenübernahme bestätigen (Genehmigung).

 

3. Wenn Ihre Krankenkasse die Verordnung genehmigt hat, können Sie einer
Rehabilitationssportgruppe im MEFI Rehasport e.V. beitreten.


 

 

Auszug aus: Wegweiser zum Rehabilitationssport, Deutscher Behindertensportverband e.V.
www.dbs-npc.de